It’s the law ●
“Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” (Grundgesetz, Art. 3)
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30% Frauen im Aufsichtsrat, mind. 1 Frau im Vorstand (FüPoG I und II)
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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ○
Berichterstattung zu Konzepten zur Förderung der Geschlechter- und Altersdiversität, deren Umsetzung und Ergebnisse
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Unternehmen müssen offenlegen: Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gesundheit und Sicherheit